Kaufen Sie als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen Urprodukte bei einem nicht steuerpflichtigen Landwirt, Forstwirt oder Gärtner, dürfen Sie 2,6 Prozent des in Rechnung gestellten Betrags als Vorsteuer abziehen (Art. 28 Abs. 2 MWSTG). In bexio bilden Sie das mit einem eigenen MWST-Satz ab. Die bexio-Hilfe beschreibt dafür drei Varianten: manuelle Buchung, Lieferantenrechnung oder Bestellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Abzug beträgt 2,6 Prozent des in Rechnung gestellten Betrags (100 Prozent). Er gilt für Bezüge ab dem 1. Januar 2024. Davor betrug er 2,5 Prozent.
- Der Produzent darf auf Rechnung oder Gutschrift keine Steuer ausweisen. Sonst haben Sie nur den normalen Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 MWSTG.
- In bexio legen Sie einen eigenen MWST-Satz mit 2,6 Prozent und dem Steuertyp Vorsteuer an.
- Die Variante über die Lieferantenrechnung oder die Bestellung bleibt in der Kreditoren-OP-Liste sichtbar, die manuelle Buchung nicht.
- Die bexio-Hilfe empfiehlt, solche Geschäftsfälle mit dem Treuhänder zu besprechen.
Wer Urproduzent ist und was Urprodukte sind
Die ESTV nennt als Urproduzenten Landwirte, Forstwirte und Gärtner. Dazu zählen unter anderem Rebbauern, Baumschulen, Eierproduzenten, Bienenzüchter, Mastbetriebe und Berufsfischer. Nicht dazu gehören zum Beispiel Weinbauern für vergorene Traubenmoste und Weine, Züchter von Tieren, die nicht für die menschliche Ernährung bestimmt sind, und Jäger.
Als Urprodukte gelten grundsätzlich nur unverarbeitete Produkte aus dem eigenen Betrieb. Beispiele der ESTV sind Kartoffeln, Getreide, Heu, Stroh, Früchte, Tiere aus eigener Aufzucht, Eier, Honig und Holz aus eigenem Wald. Lieferungen solcher Erzeugnisse sind von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 26 MWSTG). Die Urproduzenten rechnen darüber nicht mit der ESTV ab, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Die Vorsteuer von 2,6 Prozent soll diese Schattensteuer ausgleichen. Sie entspricht laut ESTV in etwa der gesamten Vorsteuerbelastung der Urproduzenten auf ihren Aufwendungen.
Die Voraussetzungen für den Abzug
Nach der ESTV-Praxis gelten diese Punkte:
- Sie sind steuerpflichtig: Sie beziehen die Ware im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Der Produzent ist nicht steuerpflichtig oder weist keine Steuer aus: Entscheidend ist, dass auf der Rechnung beziehungsweise der Gutschrift nicht auf die Steuer hingewiesen wird. Ob der Produzent für andere Tätigkeiten im Steuerregister steht, spielt keine Rolle.
- Inland: Wohn- oder Geschäftssitz und Wirtschaftsgebäude des Produzenten liegen in der Schweiz. Bei Produzenten im Ausland gibt es keinen Abzug nach Art. 28 Abs. 2 MWSTG.
- Berechnung: Die 2,6 Prozent gelten auf dem Betrag, der Ihnen in Rechnung gestellt wird. Das ist der Betrag ohne aufgerechnete Steuer, also 100 Prozent.
Beispiel mit Musterzahlen: Die Muster Gärtnerei AG kauft bei einem nicht steuerpflichtigen Landwirt Gemüse für CHF 600.00. Der Vorsteuerabzug beträgt 2,6 Prozent von CHF 600.00, also CHF 15.60.
Rechnung oder Gutschrift
Im landwirtschaftlichen Bereich stellt häufig der Käufer eine Gutschrift für den Verkäufer aus, anstatt dass der Produzent eine Rechnung schreibt. Das ist zulässig. Weist die Gutschrift aber einem nicht steuerpflichtigen Landwirt eine Steuer aus, gelten die Regeln zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis (Art. 27 MWSTG). Weisen Sie deshalb auf Gutschrift und Rechnung grundsätzlich keine Steuer aus. Nennen Sie den Produzenten mit allen nötigen Angaben.
Vorbereitung in bexio: MWST-Satz anlegen
Alle drei Varianten starten gleich. Legen Sie unter «Einstellungen» → «Alle Einstellungen» → «Buchhaltung» → «Steuersätze MWST» einen neuen Satz für die Urproduktion an:
- einen eindeutigen Code, zum Beispiel «Urprod»,
- den Steuertyp Vorsteuer,
- den Steuersatz 2,6 Prozent,
- die Formularzuordnung Ziffer 400.
Die Angaben zur Formularzuordnung stammen aus der bexio-Hilfe. Prüfen Sie sie mit Ihrem Treuhänder, bevor Sie die erste MWST-Abrechnung erstellen.
Die drei Varianten im Vergleich
| Manuelle Buchung | Lieferantenrechnung | Bestellung | |
|---|---|---|---|
| Vorgehen | Zwei manuelle Buchungen | Zwei Positionen in der Lieferantenrechnung | Zwei Positionen in der Bestellung, dann Umwandlung |
| Druckbares Dokument | nein | nein | ja, als Gutschrift an den Produzenten |
| In der Kreditoren-OP-Liste | nein | ja | ja |
Variante 1: Manuelle Buchungen
- Erfassen Sie eine manuelle Buchung «Aufwand» an «Kreditor» mit dem Code der Urproduktion. Der Rechnungsbetrag entspricht 100 Prozent. Weil bexio die Steuer von 2,6 Prozent aufrechnet, ergibt sich ein Betrag von 102,6 Prozent, im Beispiel CHF 615.60.
- Korrigieren Sie mit einer zweiten manuellen Buchung «Kreditor» an «Aufwand», ohne MWST-Code, um den aufgerechneten Steueranteil von CHF 15.60.
Nachteil: Die Buchung erscheint nicht in der Kreditoren-OP-Liste. Mehr dazu in Offene Kreditoren im Blick: OP-Liste prüfen.
Variante 2: Lieferantenrechnung
- Öffnen Sie «Ausgaben» → «Lieferantenrechnungen» und erfassen Sie eine neue Lieferantenrechnung. Wie das geht, zeigt Lieferantenrechnung in bexio erfassen.
- Erfassen Sie die erste Position mit dem Urproduktions-Satz. Verwenden Sie den Betrag, der dem Produzenten gutgeschrieben wird, im Beispiel CHF 600.00.
- Stellen Sie im Reiter «Einstellungen» oberhalb der Positionen auf «netto» um. Kontrollieren Sie, dass die Steuerpflicht auf «inkl. Steuer» steht, und speichern Sie. Notieren Sie sich den MWST-Betrag.
- Erfassen Sie eine zweite Position als Minusposten, zum Beispiel «Korrektur Urproduktion MWST 2.6%». Der Betrag entspricht dem MWST-Betrag, im Beispiel minus CHF 15.60, mit einem MWST-Satz von 0 Prozent.
- Verarbeiten Sie die Lieferantenrechnung wie gewohnt.
Fehlt der Null-Satz, prüfen Sie unter «Einstellungen» → «Alle Einstellungen» → «Buchhaltung» → «Steuersätze», ob er angelegt und sichtbar ist. Vorteil: Die Abstimmung über die Kreditoren-OP-Liste ist möglich.
Variante 3: Bestellung
Variante 1 und 2 erzeugen kein druckbares Dokument. Wollen Sie dem Produzenten eine Gutschrift aushändigen, gehen Sie über die Bestellfunktion. Die Schritte entsprechen Variante 2, nur erfassen Sie unter «Ausgaben» eine Bestellung. Schliessen Sie die Bestellung ab, drucken Sie das Dokument und wandeln Sie sie in eine Lieferantenrechnung um. Die Hilfe rechnet ein Beispiel mit CHF 1'000.00: Die Minusposition beträgt dann CHF 26.00.
Nachteil ist der zusätzliche Schritt. Vorteil sind das druckbare Dokument und die OP-Abstimmung.
Kontrolle in der MWST-Abrechnung
Prüfen Sie nach den ersten Buchungen die MWST-Abrechnung: Die Vorsteuer aus Urprodukten muss dort in der richtigen Ziffer erscheinen. Wie Sie die Abrechnung vorbereiten, steht in MWST-Abrechnung mit bexio vorbereiten. Die Sätze erklärt MWST-Sätze in der Schweiz: 8,1, 2,6 und 3,8 Prozent erklärt.
Rechnen Sie mit der Saldosteuersatzmethode ab, berücksichtigen die Saldosteuersätze die branchenübliche Vorsteuerquote (Art. 37 Abs. 3 MWSTG). Klären Sie mit Ihrem Treuhänder, ob und wie der Abzug in Ihrem Fall zum Tragen kommt.
Häufige Fragen
Gilt der Abzug auch, wenn der Landwirt Mehrwertsteuer ausweist?
Nein. Wird in der Rechnung oder der Gutschrift auf die Steuer hingewiesen, steht Ihnen lediglich der Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 MWSTG zu, nicht der pauschale nach Absatz 2.
Welcher Satz gilt für ältere Bezüge?
Für Bezüge bis zum 31. Dezember 2023 galten 2,5 Prozent, ab dem 1. Januar 2024 gelten 2,6 Prozent.
Welche Variante soll ich in bexio wählen?
Das hängt davon ab, ob Sie ein druckbares Dokument brauchen und die OP-Liste nutzen. Die Lieferantenrechnung ist der Mittelweg, die Bestellung ergänzt ein druckbares Dokument. Die manuelle Buchung eignet sich nur, wenn die OP-Liste keine Rolle spielt.
Fazit
Urprodukte von nicht steuerpflichtigen Produzenten berechtigen zu einem pauschalen Vorsteuerabzug von 2,6 Prozent des in Rechnung gestellten Betrags. In bexio gelingt die Verbuchung mit einem eigenen MWST-Satz und einer Korrekturposition. Prüfen Sie die Formularzuordnung und die Abrechnungsart mit dem Treuhänder.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Verbuchung Urproduktion bexio Hilfe
- Lieferantenrechnung erstellen - Kreditoren bexio Hilfe
- Arbeiten mit Lieferantenrechungen bexio Hilfe
- SR 641.20, Mehrwertsteuergesetz, MWSTG Fedlex
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- Beispiele ESTV
- Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) ESTV
Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.