Seit dem 1. Januar 2024 kennt die Schweiz drei Mehrwertsteuersätze: den Normalsatz von 8,1 Prozent, den reduzierten Satz von 2,6 Prozent und den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergung. Für Montage, Service, Reparaturen und Material gilt im Handwerk fast immer der Normalsatz. Die beiden anderen Sätze betreffen Leistungen, die das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) ausdrücklich aufzählt.
Das Wichtigste in Kürze
- 8,1 Prozent gelten für alle steuerbaren Leistungen, die keinem anderen Satz zugeordnet sind (Art. 25 Abs. 1 MWSTG).
- 2,6 Prozent gelten unter anderem für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und lebende Pflanzen, seit 2025 auch für Produkte der Monatshygiene.
- 3,8 Prozent gelten für Unterkunft samt Frühstück. Der Sondersatz ist gesetzlich bis längstens Ende 2027 befristet.
- Für die Wahl des Satzes zählt der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum.
- Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über eine Erhöhung ab 2028 ab. Bei einem Ja stiege der Normalsatz auf 8,5 Prozent.
Die drei Sätze im Überblick
| Satz | Gilt für | Beispiele | Grundlage |
|---|---|---|---|
| 8,1 % Normalsatz | alle steuerbaren Leistungen ohne Sonderregel | Installation, Wartung, Reparatur, Materialverkauf, Beratung | Art. 25 Abs. 1 MWSTG |
| 2,6 % reduzierter Satz | abschliessend aufgezählte Güter und Leistungen | Wasser in Leitungen, Lebensmittel ohne Alkohol, Medikamente, Bücher, Pflanzen, Dünger | Art. 25 Abs. 2 MWSTG |
| 3,8 % Sondersatz | Beherbergung | Hotelzimmer inklusive Frühstück | Art. 25 Abs. 4 MWSTG |
Bis Ende 2023 betrug der Normalsatz 7,7 Prozent. Die heutigen Sätze gelten für alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht wurden.
Nicht jede Leistung ist überhaupt steuerbar. Ausgenommene Leistungen nach Art. 21 MWSTG, etwa Heilbehandlungen, tragen keine Steuer. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug auf den zugehörigen Einkäufen (Art. 29 MWSTG). Befreite Leistungen nach Art. 23 MWSTG, zum Beispiel Lieferungen direkt ins Ausland, sind ebenfalls ohne Inlandsteuer. Sie lassen den Vorsteuerabzug aber zu.
Normalsatz: der Regelfall in Technik, Handwerk und Service
Wer installiert, wartet, repariert oder Material liefert, rechnet mit 8,1 Prozent ab. Das gilt auch für Spesen, die Sie separat aufführen. Zum Entgelt gehört laut Art. 24 Abs. 1 MWSTG der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Fahrt, Kleinmaterial und Entsorgungspauschalen tragen deshalb denselben Satz wie die eigentliche Arbeit.
Ein Sonderfall betrifft Gärtnereien und Gartenbauer. Lebende Pflanzen, Sämereien und Schnittblumen unterliegen dem reduzierten Satz, auch wenn sie zusammen mit einer Leistung zum Normalsatz geliefert werden. Voraussetzung ist eine gesonderte Rechnungsstellung (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5 MWSTG). Die Pflanzung selbst bleibt beim Normalsatz.
Reduzierter Satz: eine abschliessende Liste
Der Satz von 2,6 Prozent gilt nur für die Leistungen, die Art. 25 Abs. 2 MWSTG nennt. Dazu gehören:
- Wasser in Leitungen, Lebensmittel nach Lebensmittelgesetz ohne alkoholische Getränke, Getreide, Vieh, Geflügel und Fische
- Sämereien, lebende Pflanzen, Schnittblumen, Futtermittel, Dünger und Pflanzenschutzmittel
- Medikamente sowie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter, auch in elektronischer Form
- Produkte für die Monatshygiene
- Dienstleistungen von Radio und Fernsehen ohne gewerblichen Charakter sowie bestimmte landwirtschaftliche Bodenbearbeitungen
Im Gastgewerbe gilt für servierte Speisen der Normalsatz. Lebensmittel zum Mitnehmen oder zur Auslieferung tragen den reduzierten Satz, sofern der Betrieb sie organisatorisch klar abgrenzt (Art. 25 Abs. 3 MWSTG).
Sondersatz für Beherbergung
Für die Gewährung von Unterkunft samt Frühstück gelten 3,8 Prozent, auch wenn das Frühstück separat berechnet wird (Art. 25 Abs. 4 MWSTG). Das Gesetz befristet den Sondersatz bis längstens am 31. Dezember 2027. Der Bundesrat hat im April 2026 auf Auftrag des Parlaments eine Vorlage zur Verlängerung bis Ende 2035 verabschiedet, beantragt aber nicht deren Annahme. Ob der Sondersatz nach 2027 weiter gilt, entscheidet das Parlament.
Für Handwerksbetriebe ist der Satz vor allem bei Hotelrechnungen für auswärtige Montagen relevant. Auf diesen Rechnungen erscheinen 3,8 Prozent, und genau diesen Betrag ziehen Sie bei der effektiven Methode als Vorsteuer ab.
Was sich ab 2028 ändern kann
Zwei Vorlagen sehen höhere Sätze ab 2028 vor:
- Finanzierung der 13. AHV-Rente: Das Parlament hat am 19. Juni 2026 beschlossen, den Normalsatz um 0,4 und den Sondersatz um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Der reduzierte Satz bleibt unverändert. Weil dafür die Verfassung angepasst wird, müssen Volk und Stände zustimmen. Die Abstimmung findet am 29. November 2026 statt.
- Sicherheit und Verteidigung: Der Bundesrat hat am 12. August 2026 eine Botschaft für eine befristete Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte beim Normalsatz und 0,3 Prozentpunkte beim Sondersatz verabschiedet, befristet auf zwölf Jahre. Auch hier bleibt der reduzierte Satz unverändert. Parlament und Stimmvolk müssen noch entscheiden.
Bei der letzten Erhöhung war für den anwendbaren Satz der Zeitpunkt der Leistungserbringung massgebend. Wer Leistungen vor und nach dem Wechsel auf einer Rechnung aufführt, muss sie getrennt ausweisen. Sonst gilt für die ganze Rechnung der neue Satz (MWST-Info 19, Ziffer 2.1). Für Offerten mit Ausführung im Jahr 2028 empfiehlt sich deshalb der Hinweis, dass die MWST zum jeweils gültigen Satz verrechnet wird.
MWST-Sätze in bexio
bexio hat die Sätze von 2024 automatisch angelegt. Sie finden sie in den Einstellungen unter «Steuersätze MWST». Alte Sätze blenden Sie aus, indem Sie die Option «Sichtbar» deaktivieren. Für jede Steuerperiode hinterlegen Sie in den «Grundeinstellungen Mehrwertsteuer» die Standard-Umsatzsteuer und bei effektiver Abrechnung die Standard-Vorsteuer. Ändern sich die Sätze, prüfen Sie zusätzlich Produkte, wiederkehrende Aufträge und Konten mit Standard-MWST-Satz. Wie Sie Sätze pro Artikel sauber pflegen, zeigt der Beitrag MWST-Sätze pro Artikel richtig hinterlegen.
Häufige Fragen
Welcher Satz gilt für eine Heizungsinstallation mit Material und Anfahrt?
8,1 Prozent auf das Gesamtpaket. Material, Montage und Anfahrt gehören zum Entgelt der Leistung und tragen denselben Satz.
Gilt mein Saldosteuersatz auch auf der Rechnung an den Kunden?
Nein. Auf der Rechnung steht immer der gesetzliche Satz. Der Saldosteuersatz dient nur der Abrechnung mit der ESTV. Die Unterschiede erklärt der Beitrag Effektive Methode oder Saldosteuersatz.
Muss der Steuersatz auf jeder Rechnung stehen?
Ja. Die Rechnung nennt den anwendbaren Satz und in der Regel den Steuerbetrag. Ist die Steuer im Preis enthalten, genügt der Satz (Art. 26 Abs. 2 Bst. f MWSTG). Alle übrigen Angaben finden Sie unter Pflichtangaben auf Rechnungen. Wie Sie Preise in der Offerte darstellen, beschreibt Preise mit oder ohne MWST richtig ausweisen.
Fazit
Für Betriebe aus Technik, Handwerk und Service ist die Lage klar: Fast alle Leistungen tragen 8,1 Prozent. Prüfen Sie Sonderfälle wie Pflanzen oder Hotelkosten gezielt und halten Sie die Sätze in bexio aktuell. Beobachten Sie die Abstimmung vom 29. November 2026, denn bei einem Ja ändern sich die Sätze ab 2028.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Schweizer Mehrwertsteuersätze ESTV
- SR 641.20, Mehrwertsteuergesetz, MWSTG Fedlex
- Mwst-Webpublikationen ESTV
- Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen ESTV
- Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht Parlament
- Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026 admin.ch
- Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung admin.ch
- Mwst-Webpublikationen ESTV
- Neue MWST-Sätze ab 01.01.2024 bexio Hilfe
Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.