Regie oder Pauschale: richtig offerieren

Pauschale für klar umrissene Arbeit, Regie für offenen Aufwand: So entscheiden Sie, formulieren die Offerte sauber und setzen beides in bexio um.

Stand Oktober 20266 Min. Lesezeit

Bieten Sie eine Pauschale an, wenn Umfang und Ausführung klar sind, und Regie, wenn der Aufwand offen ist. Der Kern ist die Risikoverteilung: Bei der Pauschale tragen Sie den Mehraufwand, bei der Regie der Kunde. Dazwischen liegt der Einheitspreis, bei dem der Kunde nach der tatsächlichen Menge zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Pauschale (Festpreis) dürfen Sie keine Erhöhung fordern, auch wenn der Aufwand grösser war (Art. 373 Abs. 1 OR).
  • Bei Regie zahlt der Kunde Zeit und Material zu den offerierten Ansätzen. Ohne genau bestimmten Preis gilt der Wert der Arbeit und der Aufwendungen (Art. 374 OR).
  • Mischformen sind üblich: Pauschale für das Bekannte, Regie oder Einheitspreise für das Ungewisse.
  • Regie braucht klare Ansätze, eine Anordnung vor der Ausführung und Rapporte danach.
  • Erfasste Zeiten importieren Sie in bexio nur in Rechnungen, nicht in Offerten.

Die drei Preisarten im Vergleich

Preisart So offerieren Sie Risiko Geeignet bei
Pauschale Ein Gesamtpreis für den beschriebenen Umfang Mehraufwand liegt bei Ihnen, bei Minderaufwand zahlt der Kunde den vollen Preis bekanntem Umfang, geprüftem Zugang, Standardleistungen
Einheitspreis Preis pro Einheit (Stück, Meter, Stunde) mit geschätzter Menge Mengenrisiko beim Kunden, Preis pro Einheit fest Mengen, die erst während der Arbeit feststehen
Regie Stundenansätze, Materialpreise, geschätzter Aufwand Kunde zahlt den tatsächlichen Aufwand, Sie müssen ihn belegen offenem Umfang, Störungsbehebung, Reparatur im Altbau

Was das Obligationenrecht sagt

Haben die Parteien die Vergütung «zum voraus genau bestimmt», müssen Sie das Werk zu diesem Preis fertigstellen (Art. 373 Abs. 1 OR). Nur bei ausserordentlichen Umständen kann das Gericht eine Erhöhung oder die Auflösung des Vertrags bewilligen (Abs. 2). Dafür zahlt der Kunde den vollen Preis auch bei weniger Arbeit (Abs. 3).

War der Preis zum voraus nicht oder nur ungefähr bestimmt, richtet er sich nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers (Art. 374 OR). Das ist der gesetzliche Rahmen für Regie. Wird ein verabredeter ungefährer Ansatz unverhältnismässig überschritten, kann der Kunde zurücktreten (Art. 375 OR). Die Unterschiede zwischen festem und ungefährem Preis erklärt der Beitrag Offerte oder Kostenvoranschlag.

Arbeitsleistungen, die keiner besonderen Vertragsart unterstehen, folgen dem Auftragsrecht. Die Vergütung ist dort geschuldet, wenn sie verabredet oder üblich ist (Art. 394 Abs. 2 und 3 OR). Legen Sie Ansätze deshalb immer schriftlich fest.

Bei Bauarbeiten kann die Norm SIA 118 vereinbart sein. Sie behandelt Einheits-, Global- und Pauschalpreise sowie Regiearbeiten in eigenen Abschnitten und nennt für Regie unter anderem eine Rapportpflicht. Einen Überblick gibt der Beitrag Die Norm SIA 118 kurz erklärt.

Wann Pauschale, wann Regie?

Stellen Sie sich vier Fragen:

  1. Ist der Umfang beschrieben und vor Ort geprüft? Dann eignet sich eine Pauschale.
  2. Gibt es Unbekanntes? Verdeckte Leitungen, ungeklärter Zugang oder alte Bausubstanz sprechen für Regie oder Einheitspreise in diesem Teil.
  3. Braucht der Kunde Kostensicherheit? Bieten Sie eine Pauschale oder Regie mit Kostendach an.
  4. Ist es eine Standardleistung? Wiederkehrende Arbeiten wie Service oder Inbetriebnahme bieten Sie als Pauschale an.

Ein Kostendach ist eine Obergrenze, die Sie ohne Rücksprache nicht überschreiten. Formulieren Sie sie eindeutig, zum Beispiel: «Abrechnung nach Aufwand, Kostendach CHF 6'000.00 exkl. MWST. Eine Überschreitung erfolgt nur nach schriftlicher Freigabe.»

Die Pauschale sauber offerieren

  • Umfang beschreiben: Was ist enthalten, und worauf beruhen Ihre Annahmen? Das schützt vor Streit über den Festpreis.
  • Ausschlüsse nennen: Leistungen anderer Gewerke und bauseitige Arbeiten schreiben Sie ausdrücklich auf.
  • Zusätze regeln: Wünscht der Kunde mehr, ist das ein Zusatzauftrag und kein Mehraufwand im Sinne des Festpreises. Vereinbaren Sie den Preis vor der Ausführung schriftlich.
  • Befugnis klären: Das Bundesgericht hielt in einem Fall fest, dass ein Bauherr durch seinen Architekten nur im Rahmen von dessen Vollmacht verpflichtet wurde, nicht aber für Zusatzaufträge oder mit Mehrkosten verbundene Regiearbeiten (Urteil 4A_687/2014). Fragen Sie deshalb, wer Zusätze bestellen darf.

Regie sauber offerieren

  • Ansätze offenlegen: Nennen Sie Stundenansätze nach Qualifikation, Zuschläge für Überzeit oder Wochenende, die Regelung für Fahrt und Wegzeit sowie den Zuschlag auf Material. Den Stundenansatz leiten Sie aus Ihren Jahreskosten ab: Das KMU-Portal des Bundes teilt die gesamten Kosten durch die Stunden, die Sie im Jahr verrechnen können.
  • Aufwand schätzen: «ca. 12 Stunden» gibt dem Kunden eine Grössenordnung. Schreiben Sie dazu, dass die Schätzung nicht bindend ist, oder setzen Sie ein Kostendach.
  • Rundung festhalten: bexio wendet beim Import erfasster Zeiten in die Rechnung Ihre Rundungseinstellung an. Nennen Sie die Regel schon in der Offerte.
  • Anordnung und Rapport: Lassen Sie Regiearbeiten vor der Ausführung anordnen und führen Sie Rapporte mit Datum, Person, Stunden und Material. Auch nach der Rechtsprechung zur SIA-Norm 118 wird Regie vorgängig angeordnet, damit der Unternehmer die Arbeiten erfassen und dokumentieren kann (BGE 143 III 545).
  • Gegenzeichnung: Lassen Sie Rapporte von einer befugten Person unterschreiben und rechnen Sie regelmässig ab.

In bexio umsetzen

  • Pauschale: Legen Sie sie als Produkt der Art «Dienstleistung» mit der Einheit «Pauschal» an. Mehrere zusammengehörige Positionen fassen Sie in einer Sammelposition zusammen.
  • Regie in der Offerte: Offerieren Sie die geschätzten Stunden mit einem Stundenprodukt, zum Beispiel «Monteur, Stunde», und schreiben Sie «nach Aufwand» in die Beschreibung. Erfasste Zeiten und Auslagen lassen sich laut bexio-Hilfe nur in Rechnungen importieren, nicht in Offerten.
  • Abrechnung nach Aufwand: Importierbar sind Zeiten, die als verrechenbar markiert sind und den Status «Erledigt» haben. Das Vorgehen beschreibt der Beitrag Projekte nach Aufwand abrechnen.
  • Produkte anlegen: Wie Sie Stunden, Pauschalen und Fahrten im Artikelstamm führen, zeigt der Beitrag Dienstleistungen als Artikel.

Häufige Fragen

Darf ich bei einer Pauschale Mehrkosten nachverrechnen?

Grundsätzlich nicht (Art. 373 Abs. 1 OR). Ausnahmen sind Zusatzleistungen, die der Kunde bestellt und deren Preis Sie vereinbart haben, sowie ausserordentliche Umstände, bei denen das Gericht entscheiden kann (Art. 373 Abs. 2 OR).

Kann ich Pauschale und Regie mischen?

Ja. Bieten Sie für den klar beschriebenen Teil eine Pauschale an und für das Ungewisse Regie oder Einheitspreise. Trennen Sie beide Teile in der Offerte, zum Beispiel mit zwei Sammelpositionen, damit der Kunde sieht, was fest und was offen ist.

Was gilt, wenn ich keinen Preis genannt habe?

Dann richtet sich die Vergütung nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen (Art. 374 OR). Ein genannter Stundenansatz schafft Klarheit und vermeidet Streit.

Fazit

Die Pauschale gibt dem Kunden Sicherheit und verlagert das Risiko zu Ihnen. Regie gibt Ihnen Sicherheit bei offenem Umfang und verlangt saubere Ansätze, Anordnung und Rapporte. Prüfen Sie vor jeder Offerte, wie gut der Umfang bekannt ist, und mischen Sie beide Formen, wenn nur ein Teil offen ist.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

  1. input-de Fedlex
  2. 4A_687/2014 17.03.2015 - Schweizerisches Bundesgericht bger.ch
  3. 143 III 545 - Schweizerisches Bundesgericht bger.ch
  4. i118 2013 d (PDF) SIA
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Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.