Offerten für Lüftung und Klima: was hineingehört

Eine Offerte für Lüftung und Klima braucht Auslegungsgrundlagen, Abgrenzungen, Inbetriebnahme und Hinweise zu Schall, Brandschutz und Kältemitteln.

Stand Oktober 20266 Min. Lesezeit

Eine Offerte für Lüftung und Klima gliedern Sie nach Anlageteilen und halten fest, auf welchen Auslegungsgrundlagen sie beruht. Sichtbar gehören dazu die Schnittstellen zu anderen Gewerken, die Inbetriebnahme mit Messungen und die Übergabe der Unterlagen. Hinweise zu Schall, Brandschutz und Kältemitteln schützen Sie und den Kunden vor Überraschungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nennen Sie die Auslegungsgrundlagen: Nutzung, Räume, Luftmengen und Leistungen, und wer sie berechnet hat.
  • Gliedern Sie nach Anlageteilen: Geräte, Luftverteilung, Regelung, Schnittstellen, Inbetriebnahme.
  • Grenzen Sie ab, was Elektriker, Baumeister und Sanitär liefern.
  • Weisen Sie Einregulierung, Messungen, Dokumentation und Instruktion als Positionen aus.
  • Klären Sie Schall, Brandschutz und Kältemittel. Die Norm SIA 382/1 gilt seit Februar 2025 in einer neuen Ausgabe.

Auslegungsgrundlagen und Aufbau

Die Offerte beantwortet zuerst, wofür die Anlage ausgelegt ist. Nennen Sie Objekt und Nutzung, die versorgten Räume sowie die Luftmengen und Leistungen, die Sie anbieten. Schreiben Sie dazu, woher diese Werte stammen: «gemäss Auslegung des Planers vom 2. Oktober 2026» oder «gemäss eigener Berechnung nach Begehung». Ändert sich die Nutzung später, wissen alle, was neu zu rechnen ist.

Ein bewährter Aufbau:

  1. Objekt, Nutzung und Auslegungsgrundlagen
  2. Leistungsbeschrieb nach Anlageteilen
  3. Schnittstellen und Abgrenzungen
  4. Inbetriebnahme, Übergabe und Wartung
  5. Optionen, Konditionen und Gültigkeit

Den allgemeinen Aufbau technischer Offerten zeigt der Beitrag Technische Offerten schreiben.

Typische Positionen nach Anlageteil

Anlageteil Typische Positionen Hinweis
Geräte Lüftungsgerät, Klimagerät mit Innen- und Aussenteil, Wärmerückgewinnung, Filter, Konsolen Leistung, Luftmenge, Filterstufen und Aufstellort in die Beschreibung
Luftverteilung Kanäle, Formstücke, Dämmung, Schalldämpfer, Luftdurchlässe, Revisionsöffnungen Meter oder Stück, Dämmung getrennt ausweisen
Aussen- und Fortluft Fassungen, Gitter, Dachdurchführungen Wetterschutz und Dachdichtung klären
Brandschutz Brandschutzklappen Abschottung der Durchführungen festhalten
Kälte und Wasser Kältemittelleitungen, Kondensatableitung Schnittstelle zu Sanitär und Heizung
Regelung Steuerung, Fühler, Bedienelement, Schnittstelle zur Gebäudeautomation Schnittstelle zum Elektriker
Rückbau Demontage und Entsorgung der Altanlage pauschal oder nach Aufwand

Wie Sie Montage, Fahrt und Kleinmaterial dazu ausweisen, steht im Beitrag Montage, Fahrt und Kleinmaterial sauber ausweisen.

Abgrenzungen und Annahmen

Bei Lüftung und Klima greifen viele Gewerke ineinander. Schreiben Sie deshalb aus, wer was liefert:

  • «Nicht enthalten: Elektroanschluss ab Anlageschalter, Kernbohrungen und Durchbrüche, Brandabschottung der Durchführungen, Fundamente, Dachabdichtungen, Anschluss der Kondensatleitung an die Entwässerung, Gerüst und Hebegerät.»
  • «Annahmen: Zugang für alle Geräte ohne Kran, Kanalführung gemäss Begehung, Arbeiten während der üblichen Arbeitszeit.»

Vorgaben, die in die Offerte gehören

Schall. Lüftungs- und Klimaanlagen fallen unter die Lärmschutz-Verordnung. Neue ortsfeste Anlagen müssen ihre Lärmemissionen so weit begrenzen, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist, und die Planungswerte einhalten (Art. 7 Abs. 1 LSV). Die Vollzugshilfe 6.20 des Cercle Bruit beschreibt die Beurteilung und hält fest, dass dies schon im Bewilligungsverfahren sicherzustellen ist. Klären Sie, wer die Schallangaben und Nachweise für das Gesuch liefert.

Brandschutz. Die VKF-Brandschutzvorschriften regeln lufttechnische Anlagen in einer eigenen Richtlinie, etwa die Frage, wann Brandschutzklappen nötig sind. Sie gelten in der Ausgabe 2015, die VKF überarbeitet sie derzeit. Welche Massnahmen im Objekt nötig sind, klären Sie mit dem Brandschutzkonzept oder der zuständigen Brandschutzbehörde. Halten Sie in der Offerte fest, ob Klappen und Abschottungen enthalten sind.

Kältemittel. Anlagen mit Kältemitteln unterliegen Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemittel in Betrieb nimmt oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem BAFU melden. Das gilt auch für Klimaanlagen und Wärmepumpen. Meldepflichtig ist die Inhaberin der Anlage. Die Fachfirma weist sie darauf hin und kann die Meldung in Vertretung übernehmen. Schreiben Sie in die Offerte, wer die Meldung macht. Ab 1. Januar 2027 gelten geänderte Regeln für Kälteanlagen (Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 2025), die das BAFU auf seiner Seite zusammenfasst.

Norm. Die Norm SIA 382/1 trägt in der Ausgabe 2025 den Titel «Mechanische Lüftung in Gebäuden: Grundlagen und Anforderungen» und gilt seit 1. Februar 2025. Sie ersetzt die Ausgabe 2014 mit dem Titel «Lüftungs- und Klimaanlagen». Für Wohngebäude verweist sie auf die Norm SIA 382/5. Verweisen Sie nur auf Normen, nach denen Sie tatsächlich planen oder prüfen.

Inbetriebnahme, Übergabe und Wartung

Kunden unterschätzen oft, was nach der Montage folgt. Führen Sie diese Leistungen als eigene Positionen auf:

  • Einregulierung der Luftmengen und Funktionsprüfung mit Messprotokoll
  • Dokumentation mit Anlagenschema und Betriebsanleitung
  • Instruktion der Betreiber vor Ort
  • Hygiene-Erstinspektion, falls vereinbart

Die Norm SIA 382/1:2025 behandelt solche Prüfungen bei der Übergabe in einem eigenen Kapitel, von der Vollständigkeitsprüfung bis zu Dokumentation und Instruktion. Ob und in welchem Umfang sie gelten, legen Sie mit dem Kunden fest.

Bieten Sie zum Schluss die Wartung an: Filterwechsel, Funktionskontrolle und bei Anlagen mit Kältemitteln die Dichtigkeitskontrolle und das Wartungsheft, die das BAFU in einer Vollzugshilfe erläutert. Wie Sie einen Wartungsvertrag aufbauen, zeigt der Beitrag Wartungsverträge anbieten. Garantie und Rügefristen behandelt der Beitrag Garantie und Gewährleistung in Offerten.

In bexio umsetzen

  • Sammelpositionen: Legen Sie pro Anlageteil eine Sammelposition an. bexio zeigt den Gesamtwert der Unterpositionen neben dem Titel.
  • Textpositionen: Auslegungsgrundlagen, Annahmen und Abgrenzungen setzen Sie als Text an die Stelle, an der sie gelten.
  • Optionale Positionen: Zusatzleistungen wie eine Kühlfunktion, eine höhere Filterstufe oder ein Raumbediengerät markieren Sie als optional. Das geht nur in Angeboten und Aufträgen.
  • Anhänge: Datenblätter laden Sie zum Dokument hoch und markieren sie als «Sichtbar». Laut bexio-Hilfe lädt der Kunde sie dann über den Online-Link herunter.

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Häufige Fragen

Muss ich in der Offerte auf die SIA-Norm 382/1 verweisen?

Nein. Eine Norm gilt für Ihre Offerte, wenn Sie oder der Kunde sie vereinbaren. Nennen Sie sie, wenn Sie danach planen, liefern oder prüfen, und geben Sie die Ausgabe an.

Wer liefert die Lärmangaben für das Baugesuch?

Das regelt die Offerte nicht automatisch. Halten Sie fest, ob Sie die Schallangaben der Geräte liefern und ob der Nachweis zu Ihrem Leistungsumfang gehört oder bei Planer und Bauherrschaft liegt.

Wer meldet eine Klimaanlage mit mehr als 3 kg Kältemittel?

Meldepflichtig ist laut BAFU die Inhaberin der Anlage. Sie kann sich durch die Installationsfirma vertreten lassen. Das BAFU kann in diesem Fall eine schriftliche Vollmacht verlangen, zum Beispiel einen Auftrag mit Anweisung zur Meldung.

Fazit

Eine gute Lüftungs- und Klimaofferte nennt ihre Auslegungsgrundlagen, gliedert nach Anlageteilen und weist Inbetriebnahme, Übergabe und Wartung als Leistungen aus. Klare Abgrenzungen und Hinweise zu Schall, Brandschutz und Kältemitteln verhindern Streit nach dem Auftrag. In bexio bilden Sammel-, Text- und optionale Positionen diese Struktur sauber ab.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

  1. SIA-Shop Produkt - 'SIA 382/1 / 2025 D - Mechanische Lüftung in Gebäuden - Grundlagen und Anforderungen (Normenwerk => Architekt)' SIA
  2. i382 1 2025 d (PDF) SIA
  3. Meldung von Anlagen mit Kältemitteln bafu.admin.ch
  4. Kältemittel bafu.admin.ch
  5. faq meldung kaelteanlagen und waermepumpen (PDF) bafu.admin.ch
  6. CB Vollzugshilfe 620 HLKK Anlagen DE (PDF) cerclebruit.ch
  7. Brandschutzvorschriften bsvonline.ch
  8. Aktuell bsvonline.ch
  9. BSPUB 1394520214 2966 (PDF) services.vkg.ch
  10. Verschiedene Positionstypen hinzufügen bexio Hilfe
  11. Angebot, Auftrag, Rechnung per E-Mail versenden bexio Hilfe

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