Ein Nettolohnausgleich gleicht aus, dass bei voller Lohnfortzahlung auf Versicherungsleistungen keine Sozialabzüge anfallen. Der Mitarbeitende soll netto nicht mehr erhalten als im gesunden Zustand. bexio kennt dafür keine fertige Lohnart. Sie bilden ihn mit einer eigenen Lohnart als Minusposition ab, berechnen den Betrag selbst und brauchen eine vertragliche Grundlage.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nettolohnausgleich hält das Netto-Einkommen bei voller Lohnfortzahlung unverändert.
- Er ist laut bexio-Hilfe nur zulässig, wenn er vertraglich vereinbart ist, etwa im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einem GAV.
- In bexio gibt es keine Standard-Lohnart. Sie nutzen einen Workaround mit der Lohnart 1001 «Monatslohn 2», die Sie umbenennen oder kopieren.
- bexio berechnet den Korrekturbetrag nicht. Die Differenz ermitteln Sie vorab selbst.
- Die Minusposition senkt den Bruttolohn und wirkt damit auf die Basis von Sozialversicherungen und Steuern. Lassen Sie die Rechnung von Ihrem Treuhänder prüfen.
Worum es beim Nettolohnausgleich geht
Fällt ein Mitarbeitender wegen Krankheit oder Unfall aus, laufen die Löhne je nach Vereinbarung weiter. Später übernimmt die Taggeldversicherung. Auf den Versicherungsleistungen entstehen laut bexio-Hilfe keine Sozialabzüge. Das passt zur amtlichen Sicht: Das AHV-Merkblatt 2.01 (Stand 1. Januar 2026) zählt Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Unfall zum massgebenden Lohn, schliesst aber Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität davon aus.
Die Folge zeigt eine Musterrechnung mit frei gewählten Zahlen. Im gesunden Zustand erhält ein Mitarbeitender netto CHF 5'580.00. Wird bei Krankheit der volle Bruttolohn von CHF 6'000.00 weitergezahlt und fallen auf den Versicherungsleistungen die gewohnten Abzüge von CHF 420.00 nicht an, erhielte er CHF 6'000.00. Der Nettolohnausgleich von CHF 420.00 stellt die gewohnten CHF 5'580.00 wieder her.
Wie lange und in welcher Höhe der Lohn bei Verhinderung weiterläuft, ergibt sich aus dem Gesetz (Art. 324a und 324b OR), dem Vertrag, einem Reglement oder einem GAV. Der Nettolohnausgleich ist eine zusätzliche Regelung und braucht eine eigene Grundlage.
Wann ein Nettolohnausgleich nötig ist
Prüfen Sie drei Punkte:
- Volle Lohnfortzahlung: bexio beschreibt den Fall einer 100-prozentigen Lohnfortzahlung. Bei anderen Konstellationen, etwa einer Fortzahlung von 80 %, klären Sie mit Ihrem Treuhänder, ob und wie ausgeglichen wird.
- Keine Sozialabzüge auf der Versicherungsleistung: Nur dann entsteht die Ersparnis, die der Ausgleich wieder abzieht.
- Vertragliche Vereinbarung: Ohne Grundlage im Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV sollten Sie keinen Abzug vornehmen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Treuhänder oder einen Rechtsbeistand.
So bilden Sie den Nettolohnausgleich in bexio ab
Erfassen Sie zuerst die Absenz und das Taggeld wie in Abwesenheiten von Mitarbeitenden erfassen beschrieben. Der Nettolohnausgleich kommt danach als eigene Position hinzu.
Schritt 1: Lohnart vorbereiten. Öffnen Sie in der Lohnbuchhaltung «Unternehmen» → «Lohnarten» und suchen Sie die Lohnart 1001 «Monatslohn 2». bexio nennt zwei Wege: Sie benennen sie direkt in «Nettolohnausgleich» um oder Sie kopieren sie und benennen die Kopie. Die Kopie ist die sauberere Wahl, weil «Monatslohn 2» in bexio auch für direkte Lohnkorrekturen genutzt wird. Aus der Kopie wird die Lohnart 1001.1, die Sie über die Beschreibung umbenennen. Mehr dazu in Lohnarten in bexio verwalten.
Schritt 2: Betrag berechnen. Weil es eine manuelle Lohnart ist, rechnet bexio den Betrag nicht aus. Sie ermitteln die Differenz vorab selbst.
Schritt 3: Auf der Lohnabrechnung erfassen. Öffnen Sie den Lohnlauf und wählen Sie den Mitarbeitenden. Klicken Sie auf «Lohnart hinzufügen» im Bereich «Weitere Lohnbestandteile», wählen Sie «Nettolohnausgleich» und tragen Sie den Betrag als Minusposition ein, zum Beispiel -150.00.
Schritt 4: Abrechnung prüfen. Vergleichen Sie Brutto, Abzüge und Netto mit Ihrer Rechnung. Durch die Minusposition wird der Bruttolohn korrigiert. Das wirkt auf die Basis der Sozialversicherungen und Steuern. Ob das Ergebnis zu Ihrer Vereinbarung passt, validiert am besten Ihr Treuhänder, bevor Sie den Monat abschliessen.
Was Ihr Treuhänder zur Prüfung braucht
Mit diesen Unterlagen lässt sich die Rechnung schnell nachvollziehen:
- die Vertragsklausel oder die Reglementsbestimmung zum Nettolohnausgleich,
- die Abrechnung der Taggeldversicherung mit Zeitraum und Höhe der Leistung,
- die letzte Lohnabrechnung aus dem gesunden Zustand als Vergleich,
- Ihre Berechnung der Differenz mit dem Ergebnis, das bexio auf der Abrechnung zeigt.
Stolperfallen
- Keine Vertragsgrundlage: Ohne Vereinbarung ist der Abzug heikel. Halten Sie die Grundlage schriftlich fest.
- Betrag geschätzt statt berechnet: Ändern sich Lohn oder Abzugssätze, ändert sich die Differenz. Rechnen Sie jeden Monat neu.
- Dauerhaft hinterlegt: bexio beschreibt die Erfassung im jeweiligen Lohnlauf. Legen Sie die Lohnart nicht dauerhaft in den Grundlohndaten ab, sonst wiederholt sie sich in allen Folgemonaten.
- Keine Dokumentation: Die AHV-Verordnung verlangt, dass Arbeitgeber Löhne und weitere Angaben laufend aufzeichnen, soweit es für eine geordnete Abrechnung und die Arbeitgeberkontrolle erforderlich ist (Art. 143 Abs. 2 AHVV). Legen Sie deshalb Berechnung und Vereinbarung zur Lohnabrechnung ab.
Häufige Fragen
Berechnet bexio den Nettolohnausgleich automatisch?
Nein. Es gibt keine standardisierte Lohnart. Sie berechnen den Differenzbetrag selbst und erfassen ihn manuell als Minusposition. Welche Abzüge dabei eine Rolle spielen, klären Sie mit Ihrem Treuhänder. Grundlagen zur Beitragspflicht finden Sie in AHV-Beiträge in bexio.
Brauche ich bei jeder Krankheit einen Nettolohnausgleich?
Nein. Er hängt von Ihrer Vereinbarung, der Höhe der Lohnfortzahlung und der Versicherungslösung ab. Ohne vertragliche Grundlage nehmen Sie keinen Abzug vor.
Wo erfasse ich das Taggeld der Versicherung?
Beim Mitarbeitenden unter «Abwesenheit» mit dem Grund «Krankheit» oder «Unfall». Das erhaltene Kranken- oder Unfalltaggeld tragen Sie anschliessend in der offenen Lohnabrechnung ein. Die Lohnart korrigiert nur die Basis der Abzüge und ändert den Bruttolohn nicht.
Was tun, wenn der Monat schon abgeschlossen ist?
bexio empfiehlt, abgeschlossene Lohnabrechnungen nicht erneut zu öffnen. Erfassen Sie die Differenz im nächsten offenen Monat. Wie Korrekturen funktionieren, zeigt Korrekturen im Lohn und die Timeline.
Fazit
Der Nettolohnausgleich ist in bexio ein manueller Workaround: Lohnart 1001 kopieren und umbenennen, Differenz selbst berechnen, als Minusposition erfassen. Entscheidend sind die vertragliche Grundlage und eine saubere Rechnung. Lassen Sie diese vom Treuhänder prüfen, weil sich die Minusposition auf Sozialversicherungen und Steuern auswirkt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Nettolohnausgleich bexio Hilfe
- Abwesenheit eines Mitarbeiters hinterlegen bexio Hilfe
- Lohnarten bearbeiten bexio Hilfe
- Lohnarten kopieren bexio Hilfe
- Korrekturen - Ich habe einen Fehler entdeckt, was mache ich nun? bexio Hilfe
- 2.01 d (PDF) ahv-iv.ch
- SR 220, Fünfter Teil: Obligationenrecht Fedlex
- input-de Fedlex
Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.