Bezugsteuer und Einfuhrsteuer verbuchen

Bezugsteuer auf Dienstleistungen aus dem Ausland und Einfuhrsteuer auf Zollrechnungen: so verbuchen Sie beides in bexio und deklarieren es korrekt.

Stand Oktober 20267 Min. Lesezeit

Die Bezugsteuer schulden Sie selbst, wenn ein Unternehmen aus dem Ausland, das nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist, Ihnen eine Dienstleistung liefert. Die Einfuhrsteuer erhebt der Zoll, wenn Sie Waren importieren. In bexio erfassen Sie beides als Lieferantenrechnung mit dem passenden Steuersatz. Wer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, zahlt unter dem Strich nichts drauf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bezugsteuer betrifft vor allem Dienstleistungen von ausländischen Anbietern ohne Schweizer MWST-Nummer. Sie deklarieren sie selbst in der MWST-Abrechnung (Ziffer 383).
  • Einfuhrsteuer betrifft Waren. Sie wird bei der Einfuhr vom Zoll festgesetzt, und Sie machen sie mit der Veranlagungsverfügung als Vorsteuer geltend.
  • In bexio wählen Sie in der Lieferantenrechnung den Bezugsteuersatz oder einen Zoll- bzw. Einfuhrsteuersatz. bexio legt den Buchungssatz automatisch an.
  • Wer mit Saldosteuersätzen abrechnet, muss die Bezugsteuer trotzdem zusätzlich deklarieren.

Bezugsteuer oder Einfuhrsteuer?

Bezugsteuer Einfuhrsteuer
Gegenstand Dienstleistungen (und einzelne weitere Bezüge) von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Schweizer Register eingetragen sind Waren, die in die Schweiz eingeführt werden
Wer berechnet Sie, in Ihrer MWST-Abrechnung Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Veranlagung
Rechnung des Lieferanten Ohne Schweizer MWST Zollrechnung bzw. Veranlagungsverfügung, oft über Spedition oder Post weiterverrechnet
bexio Lieferantenrechnung mit Bezugsteuersatz Lieferantenrechnung mit Zoll- bzw. Einfuhrsteuersatz

Bezugsteuer: wann sie anfällt

Der Bezugsteuer unterliegen nach Art. 45 Abs. 1 MWSTG unter anderem Dienstleistungen, deren Ort nach dem Empfängerortsprinzip in der Schweiz liegt (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) und die ein Unternehmen mit Sitz im Ausland erbringt, das nicht im Register der steuerpflichtigen Personen steht. Die ESTV nennt als Beispiele Werbung, Leistungen von Beratern, Treuhändern und Anwälten, Managementdienstleistungen, Datenverarbeitung und Personalverleih. bexio nennt Software aus dem Ausland als Beispiel.

Wichtig sind drei Abgrenzungen:

  1. Eingetragene Anbieter: Ist der ausländische Anbieter in der Schweiz im MWST-Register eingetragen, weist er Schweizer MWST aus. Dann gibt es keine Bezugsteuer, sondern den normalen Vorsteuerabzug.
  2. Ausgenommene oder befreite Leistungen: Leistungen, die nach Art. 21 MWSTG ausgenommen oder nach Art. 23 MWSTG befreit sind, unterliegen nicht der Bezugsteuer (Art. 45a MWSTG).
  3. Empfänger ohne MWST-Pflicht: Sie werden bezugsteuerpflichtig, wenn Sie in einem Kalenderjahr solche Leistungen für mehr als CHF 10'000.00 beziehen (Art. 45 Abs. 2 MWSTG).

Die Bezugsteuerschuld entsteht mit der Zahlung des Entgelts. Wer nach vereinbarten Entgelten abrechnet, schuldet sie bereits im Zeitpunkt des Empfangs der Rechnung (Art. 48 Abs. 1 MWSTG). Berechnungsgrundlage ist das Entgelt ohne MWST, der Satz ist der gesetzliche (Art. 46 MWSTG).

Beispiel mit Musterdaten: Die Muster Consulting Ltd. aus dem Ausland berät Sie für CHF 1'000.00. Sie deklarieren in Ziffer 383 ein Entgelt von CHF 1'000.00 und schulden bei 8.1 % eine Bezugsteuer von CHF 81.00. Dieselben CHF 81.00 ziehen Sie als Vorsteuer ab, sofern Sie dazu berechtigt sind (Art. 28 Abs. 1 Bst. b MWSTG). Die Beträge heben sich auf. Der Anspruch auf den Abzug entsteht im gleichen Zeitpunkt wie die Bezugsteuer (Art. 40 Abs. 3 MWSTG).

Bezugsteuer in bexio verbuchen

  1. Prüfen Sie, ob der Bezugsteuersatz verfügbar ist. Fehlt er, aktivieren oder erstellen Sie ihn unter «Einstellungen» → «Alle Einstellungen» → «Buchhaltung» → «Steuersätze». Prüfen Sie dort zuerst, ob bexio den Satz schon angelegt hat und er nur inaktiv ist.
  2. Öffnen Sie «Ausgaben» → «Lieferantenrechnungen» und klicken Sie auf «Neue Lieferantenrechnung». Wählen Sie den Lieferanten als Kontakt und laden Sie die Rechnung als Beleg hoch.
  3. Wählen Sie das Buchungskonto, also das Aufwandskonto, und bei der Position den Bezugsteuersatz.
  4. Erscheint beim Speichern eine Fehlermeldung, prüfen Sie im Register «Einstellungen», ob «Netto» und «Inkl. Steuer oder Bezugsteuer» gewählt sind.
  5. Buchen Sie die Rechnung mit «Als offen markieren».

bexio legt dazu den Buchungssatz automatisch an. Im Standardkontenplan einer AG gibt es für die automatische Verbuchung das Systemkonto 2203 «Bezugssteuer». Die Vorsteuer läuft über die Konten 1170 und 1171. Ob die Rechnung in Ihrer Abrechnung gelandet ist, kontrollieren Sie im MWST-Journal. Klicken Sie dazu im MWST-Formular auf die Ziffer neben dem deklarierten Betrag. Wie Sie Lieferantenrechnungen sonst erfassen, steht im Beitrag Lieferantenrechnung in bexio erfassen.

Einfuhrsteuer: Zollrechnung verbuchen

Auf der Einfuhr von Gegenständen erhebt der Zoll die Steuer nach der Zollgesetzgebung (Art. 50 und 52 MWSTG). Steuerpflichtig ist, wer Zollschuldner ist (Art. 51 MWSTG). Die Schuld entsteht gleichzeitig mit der Zollschuld (Art. 56 Abs. 1 MWSTG).

Als Vorsteuer abziehen dürfen Sie die entrichtete oder zu entrichtende Einfuhrsteuer (Art. 28 Abs. 1 Bst. c MWSTG). Der Anspruch entsteht am Ende der Abrechnungsperiode, in der die Steuer festgesetzt wurde (Art. 40 Abs. 4 MWSTG). Nach der ESTV müssen dafür unter anderem diese Punkte erfüllt sein:

  • Sie sind tatsächlich Importeur und können das belegen, zum Beispiel mit einer korrekt verbuchten Einkaufsrechnung.
  • Sie besitzen die Veranlagungsverfügung des BAZG, lautend auf Ihren Namen und Ihre Adresse. Sie gilt als Beweismittel. Bewahren Sie sie deshalb sorgfältig auf.

So gehen Sie in bexio vor:

  1. Erfassen Sie die Zollrechnung unter «Ausgaben» als Lieferantenrechnung. Das gilt auch, wenn die Einfuhrsteuer über eine Spedition oder die Post bzw. DHL weiterverrechnet wird.
  2. Wählen Sie das passende Warenaufwands- oder Betriebsaufwandskonto.
  3. Wählen Sie den passenden Zollsteuersatz. Die Hilfe unterscheidet zwischen Material, Waren und Dienstleistungen (ZOLLM) und Investitionen sowie übrigem Betriebsaufwand (ZOLLB). Die Bezeichnungen in Ihrer Satzliste können leicht abweichen.
  4. Buchen Sie die Rechnung. Die komplette Mehrwertsteuer wird dann auf das richtige Vorsteuerkonto gebucht.

Verwenden Sie, wenn immer möglich, die von bexio vordefinierten Zoll- und Einfuhrsteuersätze. Legen Sie nur im Ausnahmefall einen eigenen Satz an. Wählen Sie dann als Typ «Zollsteuer MWST Material, Waren, Dienstleistungen, Energie» oder «Zollsteuer MWST Investitionen, übriger Betriebsaufwand». Nur bei diesen Typen rechnet bexio zu 100 %. Erfassen Sie keinen Zollsatz mit 0 %. Für vorsteuerfreie Importe gibt es den Standardsatz VIM.

Deklaration in der MWST-Abrechnung

Die Bezugsteuer gehört in Ziffer 383, und zwar mit dem gesetzlichen Steuersatz und dem Entgelt ohne MWST. Die abziehbare Vorsteuer, auch jene aus Bezug- und Einfuhrsteuer, erscheint in Ziffer 400 oder 405, je nachdem ob es um Material und Dienstleistungen oder um Investitionen und übrigen Betriebsaufwand geht. Wie Sie die Abrechnung vorbereiten, zeigt der Beitrag MWST-Abrechnung mit bexio vorbereiten.

Besondere Vorsicht gilt bei der Saldosteuersatz-Methode. Die ESTV hat festgestellt, dass dort die Bezugsteuer oft vergessen geht. Solche Leistungen sind nicht schon durch den Saldosteuersatz abgegolten. Sie sind zusätzlich zum gesetzlichen Satz zu deklarieren und zu bezahlen. Mehr zur Wahl der Methode im Beitrag Effektive Methode oder Saldosteuersatz.

Häufige Fragen

Muss ich für ein Software-Abo aus dem Ausland Bezugsteuer zahlen?

Das hängt vom Anbieter ab. Ist er im Schweizer MWST-Register eingetragen, rechnet er mit Schweizer MWST ab. Ist er es nicht und liegt der Ort der Leistung in der Schweiz, kann Bezugsteuer anfallen. Achten Sie auf die Rechnung: Schweizer MWST-Pflichtige führen eine MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST auf ihren Rechnungen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Treuhänder.

Welcher Beleg zählt für den Vorsteuerabzug bei der Einfuhrsteuer?

Nach der ESTV gilt die Veranlagungsverfügung des BAZG als Beweismittel. Die Rechnung einer Spedition oder der Post, die die Einfuhrsteuer weiterverrechnet, erfassen Sie wie beschrieben als Lieferantenrechnung. Bewahren Sie die Veranlagungsverfügung zusätzlich auf. Ob im Einzelfall beides genügt, klären Sie mit Ihrem Treuhänder.

Zahle ich bei vollem Vorsteuerabzug effektiv Steuer?

Nein. Die deklarierte Bezugsteuer ziehen Sie als Vorsteuer wieder ab, die Beträge gleichen sich aus. Das gilt nur, wenn Sie die Leistung für steuerbare Umsätze verwenden und zum Abzug berechtigt sind. Bei der Einfuhrsteuer gilt das Gleiche, sobald die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.

Fazit

Bezugsteuer und Einfuhrsteuer erfassen Sie in bexio als Lieferantenrechnung mit dem passenden Steuersatz, die Buchung entsteht automatisch. Entscheidend ist die richtige Unterscheidung: Dienstleistungen aus dem Ausland lösen meist Bezugsteuer aus, Warenimporte Einfuhrsteuer. Bewahren Sie die Veranlagungsverfügung des Zolls auf und prüfen Sie vor der Abrechnung das MWST-Journal.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

  1. Bezugsteuer verbuchen bexio Hilfe
  2. Einfuhrsteuer / Zollrechnung bexio Hilfe
  3. Mehrwertsteuersatz erstellen bexio Hilfe
  4. Lieferantenrechnung erstellen - Kreditoren bexio Hilfe
  5. Systemkonten bexio Hilfe
  6. MWST-Journal bexio Hilfe
  7. SR 641.20, Mehrwertsteuergesetz, MWSTG Fedlex
  8. Steuerpflicht Bezugsteuer bei der Mehrwertsteuer ESTV
  9. Mitteilungen Mehrwertsteuer ESTV
  10. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ESTV
  11. Steuerberechnung für Leistungen ab 01.01.2024 ESTV
  12. DruckenSchliessen ESTV
  13. Voraussetzungen müssen kumulativ ESTV

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