Bei Stundenlöhnern, deren Lohn monatlich ausbezahlt wird, berechnet sich die Quellensteuer wie bei allen anderen Mitarbeitenden: Monatsbrutto mal Steuersatz aus dem kantonalen Tarif. Das satzbestimmende Einkommen müssen Sie nur in Einzelfällen gesondert ermitteln, etwa bei mehreren Arbeitgebern oder bei einem Eintritt mitten im Monat. In bexio steuern Sie das über die Angaben im Bereich «Quellensteuer» des Mitarbeitenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Quellensteuer wird vom Bruttoeinkommen berechnet. Den Satz bestimmt der Tarif des Kantons.
- Bei Stundenlöhnern mit monatlicher Auszahlung gilt der Normalfall: Monatsbrutto mal Tarifsatz.
- Ein satzbestimmendes Einkommen brauchen Sie bei mehreren Arbeitsverhältnissen, bei Eintritt oder Austritt im Monat und bei Arbeitstagen im Ausland.
- Bei mehreren Arbeitgebern gibt es drei Möglichkeiten: Gesamtbeschäftigungsgrad, Gesamtbruttolohn oder «Unbekannt» (Hochrechnung auf 100 Prozent).
- bexio rechnet automatisch, sobald Pensum, Beschäftigungsart und weitere Beschäftigungen korrekt hinterlegt sind.
Was «satzbestimmend» bedeutet
Die Quellensteuer wird nach Art. 84 Abs. 1 DBG von den Bruttoeinkünften berechnet. Den Satz lesen Sie im Tarif des Kantons ab. Weil der Tarif mit steigendem Einkommen höhere Sätze vorsieht, kommt es darauf an, welches Einkommen Sie dort nachschlagen. Dieses Einkommen heisst satzbestimmend. Im Normalfall ist es das Monatsbrutto selbst.
Wie Stundenlöhner, Teilzeit und Nebenerwerb zu behandeln sind, legen die ESTV und die Kantone gemeinsam fest (Art. 85 Abs. 4 DBG). Die Regeln stehen im Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV, das auf der ESTV-Seite in der Fassung vom 12. Juni 2019 geführt wird. Rechnet eine Swissdec-zertifizierte Software ab, sind nach Ziffer 6.1 des Kreisschreibens die Richtlinien von Swissdec massgebend. bexio ist laut Hilfe ein solches Lohnprogramm. Sie müssen die Formeln also nicht von Hand anwenden, aber die richtigen Angaben liefern.
Stundenlöhner mit Monatsabrechnung: der Normalfall
Das Kreisschreiben nennt den Normalfall in Ziffer 6.2: Der Monat ist die Steuerperiode, die Quellensteuer ergibt sich aus den Bruttoeinkünften des Monats mal dem Satz des Tarifs. Dieselbe Vorgehensweise gilt ausdrücklich für Stundenlöhner, denen der Lohn monatlich ausbezahlt wird.
Ein gesondertes satzbestimmendes Einkommen ist laut Kreisschreiben nur in diesen Fällen nötig:
| Situation | Warum |
|---|---|
| Mehrere Arbeitsverhältnisse | Der Satz soll dem gesamten Erwerbseinkommen entsprechen. |
| Eintritt oder Austritt im Verlauf des Monats | Der Teillohn wird auf einen ganzen Monat hochgerechnet. |
| Arbeitstage im Ausland bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz | Steuerbar ist nur der Teil für Arbeitstage in der Schweiz, der Satz richtet sich nach dem weltweiten Einkommen. |
Ein Teilzeitpensum allein löst keine Umrechnung aus. Ist jemand nur bei Ihnen im Teilzeitpensum angestellt und hat daneben keine weiteren Einkünfte, wird der Lohn für die Satzbestimmung nicht umgerechnet (Ziffer 6.4).
Zahlen Sie Stundenlöhnern den Lohn nicht monatlich aus, etwa wöchentlich oder nach einzelnen Stundenabrechnungen, gilt eine Pauschale: Der Stundenlohn wird auf 180 Stunden umgerechnet, ein Tageslohn auf 21,667 Tage (Ziffer 6.5). Wie bexio solche Fälle abbildet, beschreibt die Hilfe nicht. Klären Sie das vorab mit Ihrem Treuhänder.
So erfassen Sie einen Stundenlöhner in bexio
Die bexio-Hilfe nennt für Stundenlöhner folgende Angaben:
- Beschäftigung: Wählen Sie «Regelmässig», wenn der Mitarbeitende jeden Monat dieselbe Stundenzahl arbeitet und ein Prozentsatz im Vertrag vereinbart ist. Wechselt die Stundenzahl und gibt es keinen Prozentsatz, wählen Sie «Unregelmässig».
- Art des Arbeitsvertrags: «Unbefristeter Vertrag mit Stundenlohn» oder «Befristeter Vertrag mit Stundenlohn».
- Arbeitszeiten der Betriebsstätte: Tragen Sie die Wochenstunden Ihres Betriebs ein, zum Beispiel 40 oder 42. Der Beschäftigungsgrad ergibt sich aus den gearbeiteten Stunden im Vergleich zur vollen Wochenarbeitszeit.
- Quellensteuer: Aktivieren Sie «Mitarbeiter ist quellensteuerpflichtig» und tragen Sie Tarifcode, Konfession und Beschäftigungsart ein.
- Weitere Beschäftigungen: Geben Sie an, ob es weitere Arbeitgeber gibt (siehe nächster Abschnitt).
- Ehepartner: Bei Tarifcode B erfassen Sie die Daten des Ehepartners, bei Tarifcode C zusätzlich dessen Einkommen.
Der Tarifcode hat drei Stellen: ein Buchstabe für die persönlichen Verhältnisse, eine Ziffer für die Kinderabzüge und ein Y oder N für die Kirchensteuer. Unsichere Fälle klären Sie mit der kantonalen Steuerverwaltung. Weitere Grundlagen zeigt der Beitrag Quellensteuer in bexio erfassen und melden.
Mehrere Arbeitgeber: drei Möglichkeiten
Hat ein Mitarbeitender weitere Arbeitsverhältnisse, rechnet das Kreisschreiben den Lohn für jedes Arbeitsverhältnis um. Arbeitnehmende müssen ihren Arbeitgebern weitere Erwerbstätigkeiten bekannt geben. Die folgenden Beispiele verwenden Musterzahlen: Der Stundenlöhner verdient bei Ihnen CHF 2'000.00 brutto, das entspricht einem Pensum von 40 Prozent.
| Was Sie wissen | Rechnung | Auswahl in bexio |
|---|---|---|
| Gesamtbeschäftigungsgrad bekannt, beim zweiten Arbeitgeber 25 Prozent, zusammen 65 Prozent | CHF 2'000.00 / 40 × 65 = CHF 3'250.00 | «Gesamterwerbsquote für alle zusätzlichen Arbeitgeber», Pensum in Prozent |
| Bruttolohn beim zweiten Arbeitgeber bekannt, CHF 1'500.00 | CHF 2'000.00 + CHF 1'500.00 = CHF 3'500.00 | «Monatliches Bruttoeinkommen aller zusätzlichen Arbeitgeber», Betrag |
| Weder Pensum noch Lohn bekannt | CHF 2'000.00 / 40 × 100 = CHF 5'000.00 | «Unbekannt» |
Die bexio-Hilfe wählt in ihren Beispielen bei der Beschäftigungsart «Nebenbeschäftigung» und erfasst die weiteren Beschäftigungen im Bereich «Quellensteuer» des Mitarbeitenden. Danach zeigt die Lohnabrechnung, dass der Abzug auf dem satzbestimmenden Einkommen beruht. Umgerechnet werden nur regelmässige Lohnbestandteile. Aperiodische Leistungen wie Bonus oder Überzeitentschädigung kommen ohne Umrechnung dazu. Nimmt der Mitarbeitende eine weitere Tätigkeit neu auf, wird laut Kreisschreiben ab dem Folgemonat umgerechnet.
Gibt der Mitarbeitende weder Pensum noch Lohn der anderen Tätigkeit bekannt, bleibt nur die Hochrechnung auf 100 Prozent. Das kann zu einem höheren Satz führen als nötig. Fragen Sie deshalb früh nach.
Eintritt und Austritt im Monat
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Verlauf eines Monats, rechnet das Kreisschreiben die Bruttoeinkünfte dieses Monats auf 30 Kalendertage hoch (Ziffer 6.6). Muster: Ein Stundenlöhner tritt am 16. Juni 2026 ein und erhält für die 15 Tage CHF 2'400.00. Das satzbestimmende Einkommen beträgt CHF 2'400.00 / 15 × 30 = CHF 4'800.00. Auf diesem Betrag basiert der Satz, die Steuer selbst wird weiterhin auf dem tatsächlichen Teillohn berechnet.
In bexio erledigt das die Software, sobald Sie das untermonatige Eintrittsdatum erfassen. Weitere Schritte sind laut Hilfe nicht nötig. Wie Sie Ein- und Austritte sonst pflegen, zeigt Mitarbeitende in bexio erfassen und mutieren.
Kontrolle und Korrektur
Vergleichen Sie den Satz auf der ersten Lohnabrechnung mit der Tarifliste des Kantons, vor allem bei Stundenlöhnern mit mehreren Arbeitgebern. Entdecken Sie einen Fehler in einem bereits gemeldeten Monat, legen Sie in der Rubrik «Quellensteuer Korrekturen» über «Neue Korrektur» die richtigen Werte an. bexio meldet die Korrektur der Steuerverwaltung und übernimmt sie als Differenz in die nächste offene Lohnabrechnung. Zu Korrekturen im Allgemeinen lesen Sie Korrekturen im Lohn und die Timeline.
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem Stundenlöhner das satzbestimmende Einkommen berechnen?
Nein. Bei monatlicher Auszahlung genügt in der Regel Monatsbrutto mal Tarifsatz. Eine eigene Berechnung brauchen Sie bei mehreren Arbeitsverhältnissen, unterjährigem Ein- oder Austritt und Arbeitstagen im Ausland.
Kann der Mitarbeitende den Abzug überprüfen lassen?
Ja. Ist er mit dem Quellensteuerabzug nicht einverstanden, kann er bis zum 31. März des Jahres nach der Fälligkeit der Leistung bei der zuständigen Steuerbehörde eine Neuberechnung oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen (Kreisschreiben Nr. 45, Ziffer 6.5).
Wie kommen die Stunden in die Lohnabrechnung?
Die Stunden tragen Sie auf der Lohnabrechnung ein oder übernehmen sie aus einer Zeiterfassung. Wie das geht, beschreibt Stundenlöhner: Arbeitsstunden übernehmen.
Fazit
Bei Stundenlöhnern mit Monatsabrechnung ist die Quellensteuer meist einfach: Monatsbrutto mal Satz. Heikel wird es bei mehreren Arbeitgebern und bei Ein- oder Austritten im Monat. Pflegen Sie Pensum, Beschäftigungsart und die Angaben zu weiteren Beschäftigungen sorgfältig, dann übernimmt bexio die Umrechnung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Quellensteuer - Satzbestimmendes Einkommen bexio Hilfe
- Einstellungen Quellensteuer für Stundenlöhner bexio Hilfe
- Wie erfasse ich die Quellensteuer in bexio? bexio Hilfe
- ELM - Quellensteuer bexio Hilfe
- dbst ks 2019 1 045 d de (PDF) ESTV
- Kreisschreiben zur Direkten Bundessteuer ESTV
- SR 642.11, DBG Fedlex
Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.