Ist eine Offerte verbindlich? Was das Obligationenrecht sagt

Eine Offerte ist im Schweizer Recht ein verbindlicher Antrag. Wie lange sie nach OR bindet, wann nicht und wann der Vertrag zustande kommt.

Stand Oktober 20265 Min. Lesezeit

Ja, eine Offerte ist im Schweizer Recht grundsätzlich verbindlich. Sie gilt als Antrag im Sinne des Obligationenrechts (OR): Wer eine Frist setzt, bleibt bis zu deren Ablauf gebunden, ohne Frist so lange, wie eine rechtzeitige Antwort zu erwarten ist. Nicht gebunden ist, wer die Verbindlichkeit in der Offerte ausdrücklich ausschliesst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Offerte mit Annahmefrist bindet bis zum Ablauf der Frist (Art. 3 OR).
  • Ohne Frist bindet sie unter Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine rechtzeitige Antwort zu erwarten ist (Art. 5 OR).
  • Ein Vermerk, der die Bindung ausschliesst, macht die Offerte unverbindlich (Art. 7 Abs. 1 OR).
  • Ein Widerruf wirkt nur, wenn er spätestens mit der Offerte beim Kunden eintrifft oder vorher zur Kenntnis genommen wird (Art. 9 OR).
  • Bei Offerten an Privatkunden zu Hause gilt unter Umständen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (Art. 40a ff. OR).

Die Offerte als Antrag

Ein Vertrag kommt nach Art. 1 OR durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung zustande. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Die Offerte ist der erste Schritt: der Antrag. Die Bestellung oder Zusage des Kunden ist die Annahme.

Nicht jede Preisangabe ist ein Antrag. Das Versenden von Tarifen und Preislisten bedeutet nach Art. 7 Abs. 2 OR an sich keinen Antrag. Eine allgemeine Preisliste verpflichtet Sie also noch nicht. Eine konkrete Offerte an einen bestimmten Kunden dagegen schon.

Die Parteien müssen sich über alle wesentlichen Punkte einigen. Behalten sie Nebenpunkte vor, wird nach Art. 2 OR vermutet, dass der Vertrag trotzdem verbindlich sein soll. Kommt über diese Punkte keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht nach der Natur des Geschäfts.

Wie lange Sie an eine Offerte gebunden sind

Situation Bindung Grundlage
Offerte mit Annahmefrist bis zum Ablauf der Frist. Trifft bis dann keine Annahme ein, sind Sie frei. Art. 3 OR
Offerte ohne Frist an Abwesende, etwa per E-Mail oder Post bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine rechtzeitig abgesandte Antwort eintreffen sollte Art. 5 OR
Offerte ohne Frist an Anwesende, auch am Telefon nur, wenn der Kunde sofort annimmt Art. 4 OR

Die Regel ohne Frist ist im Alltag unscharf. Wie lange «rechtzeitig» ist, hängt vom Einzelfall ab. Setzen Sie deshalb in jede Offerte eine klare Gültigkeit, zum Beispiel «Diese Offerte gilt bis 30. November 2026». Wie Sie Gültigkeit und Status in bexio im Blick behalten, zeigt Gültigkeit und Status von Offerten in bexio im Griff.

Trifft eine rechtzeitig abgesandte Annahme erst nach Ablauf dieser Zeit ein, müssen Sie den Kunden nach Art. 5 Abs. 3 OR ohne Verzug informieren, wenn Sie nicht gebunden sein wollen. Wird die Norm SIA 118 vereinbart, enthält sie mit Art. 17 eine eigene Bestimmung zur Dauer der Bindung an das Angebot.

Wann eine Offerte nicht bindet

Ausdrücklicher Vorbehalt: Nach Art. 7 Abs. 1 OR sind Sie nicht gebunden, wenn Sie der Offerte eine Erklärung beifügen, welche die Bindung ablehnt. Das kann ein Vermerk wie «unverbindlich» sein. Der Vorbehalt kann sich auch aus der Natur des Geschäfts oder den Umständen ergeben.

Rechtzeitiger Widerruf: Nach Art. 9 OR gilt eine Offerte als nicht erfolgt, wenn der Widerruf vor oder mit ihr beim Kunden eintrifft. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vom Widerruf Kenntnis nimmt, bevor er die Offerte liest. Eine verschickte E-Mail-Offerte lässt sich deshalb in der Praxis kaum noch zurückziehen.

Kostenvoranschlag statt Festpreis: Ein Kostenvoranschlag nennt einen ungefähren Preis. Er bindet anders als ein fester Preis, siehe Offerte oder Kostenvoranschlag: der Unterschied im Schweizer Recht.

Wann der Vertrag zustande kommt

Der Vertrag entsteht, wenn der Kunde Ihre Offerte rechtzeitig und inhaltlich übereinstimmend annimmt. Unter Abwesenden beginnen seine Wirkungen nach Art. 10 OR mit der Absendung der Annahme. Weicht die Bestellung des Kunden in wesentlichen Punkten von Ihrer Offerte ab, fehlt die übereinstimmende Willensäusserung nach Art. 1 OR. Ein Vertrag entsteht dann erst, wenn Sie den geänderten Inhalt annehmen.

Ist nach den Umständen keine ausdrückliche Annahme zu erwarten, gilt der Vertrag nach Art. 6 OR als abgeschlossen, wenn der Antrag nicht innert angemessener Frist abgelehnt wird.

Eine bestimmte Form braucht es meist nicht. Verträge bedürfen nach Art. 11 OR nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt. Sie können aber vorsehen, dass ein Auftrag erst mit schriftlicher Bestätigung gilt. Dann wird nach Art. 16 OR vermutet, dass die Parteien vorher nicht gebunden sein wollen. Wie Sie Aufträge schriftlich oder elektronisch bestätigen lassen, behandelt Auftragsbestätigung und elektronische Unterschrift.

In bexio setzen Sie eine Offerte mit «Angebot ist gestellt» vom Status «Entwurf» auf «Offen». Über den Online-Link kann der Kunde die Offerte annehmen oder ablehnen, die zuständige Person erhält eine Benachrichtigung. Der Link bleibt ab Erstellung des Dokuments 365 Tage gültig.

Sonderfall: Offerten bei Privatkunden zu Hause

Für Privatkunden gibt es ein besonderes Widerrufsrecht. Es betrifft nach Art. 40a OR Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen für den persönlichen oder familiären Gebrauch, wenn der Anbieter beruflich handelt und die Leistung des Kunden CHF 100.00 übersteigt. Wurde dem Kunden das Angebot etwa in seiner Wohnung, an seinem Arbeitsplatz oder am Telefon gemacht, kann er nach Art. 40b OR widerrufen. Die Frist beträgt nach Art. 40e OR 14 Tage.

Kein Widerrufsrecht besteht nach Art. 40c OR unter anderem, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Halten Sie deshalb fest, wer den Termin angefragt hat. Wo ein Widerrufsrecht besteht, müssen Sie den Kunden nach Art. 40d OR in Textform über Widerrufsrecht, Form und Frist informieren und Ihre Adresse angeben.

Häufige Fragen

Darf ich eine verschickte Offerte zurückziehen?

Nur, wenn der Widerruf vor oder mit der Offerte beim Kunden eintrifft oder er ihn vorher zur Kenntnis nimmt (Art. 9 OR). Sonst bleiben Sie bis zum Ablauf der Frist gebunden.

Ist eine mündliche Zusage des Kunden verbindlich?

Grundsätzlich ja, denn Verträge sind meist formfrei (Art. 11 OR). Haben Sie die Schriftform vorbehalten, gilt die Vermutung von Art. 16 OR. Für den Beweis ist eine schriftliche Bestätigung in jedem Fall hilfreich.

Was gilt, wenn der Kunde nach Ablauf der Frist zusagt?

Nach Art. 3 Abs. 2 OR sind Sie dann nicht mehr gebunden. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Auftrag zu den gleichen Bedingungen annehmen.

Fazit

Eine Offerte bindet Sie, solange ihre Frist läuft oder eine Antwort zu erwarten ist. Setzen Sie deshalb immer eine klare Gültigkeit und kennzeichnen Sie unverbindliche Angaben ausdrücklich. Bei Privatkunden zu Hause prüfen Sie zusätzlich das Widerrufsrecht.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

  1. SR 220, Fünfter Teil: Obligationenrecht Fedlex
  2. input-de Fedlex
  3. Angebot / Auftrag / Rechnung erstellen bexio Hilfe
  4. Angebot, Auftrag, Rechnung per E-Mail versenden bexio Hilfe
  5. Ansprechpartner ohne Login erfassen bexio Hilfe
  6. i118 2013 d (PDF) SIA

Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.