ALV-Beiträge in bexio berechnen

ALV-Beiträge in bexio: 2,2 Prozent bis CHF 148'200.00, je hälftig getragen. So rechnet bexio monatlich, welche Grenzen gelten und was einzustellen ist.

Stand Oktober 20265 Min. Lesezeit

Der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt 2,2 Prozent des massgebenden Lohns bis CHF 148'200.00 pro Jahr und Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte, also 1,1 Prozent. bexio rechnet die ALV laufend Monat für Monat und gleicht Differenzen in den Folgemonaten aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Satz: 2,2 Prozent bis CHF 148'200.00 Jahreslohn, je 1,1 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmende.
  • Auf Lohnanteilen über der Grenze erhebt die ALV seit dem 1. Januar 2023 keine Beiträge mehr.
  • Nach Erreichen des Referenzalters entfällt die ALV-Pflicht.
  • bexio verwaltet Satz und Grenze zentral. Die Berechnung ist gesetzlich vorgegeben und lässt sich nicht anpassen.
  • Bei Kurzarbeit zahlen Sie die ALV weiter auf 100 Prozent des normalen Lohns.

Wer ALV-Beiträge zahlt

Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle in der Schweiz unselbstständig Erwerbstätigen sowie Personen, die für Schweizer Firmen im Ausland arbeiten und von der Schweiz aus entlöhnt werden. Voraussetzung ist die AHV-Beitragspflicht. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Laut BSV-Ratgeber für KMU (Stand 1. Januar 2026) beginnt die Pflicht mit Aufnahme der unselbstständigen Erwerbstätigkeit, frühestens am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Sie endet mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit, spätestens mit dem Referenzalter der AHV. Das AHV-Merkblatt 2.08 nennt dafür das Ende des Monats, in dem das Referenzalter erreicht wird. Von der Pflicht ausgenommen sind ausserdem unter anderem Arbeitnehmende der freiwilligen Versicherung und bestimmte mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft. Bei Rentnerinnen und Rentnern weist auch die bexio-Hilfe aus, dass die ALV-Pflicht unabhängig von der Lohnhöhe entfällt.

Die Bemessungsgrundlage ist dieselbe wie bei der AHV: Was dort zum massgebenden Lohn zählt, ist auch für die ALV massgebend. Welche Entgelte das sind, beschreibt AHV-Beiträge in bexio.

Satz und Grenzen

Merkmal Wert
Beitragssatz gesamt 2,2 % des massgebenden Lohns
Anteil Arbeitgeber 1,1 %
Anteil Arbeitnehmende 1,1 %
Höchstbetrag pro Jahr CHF 148'200.00, je Arbeitsverhältnis
Höchstbetrag pro Monat (provisorisch) CHF 12'350.00, ein Zwölftel
Lohnanteile darüber keine ALV-Beiträge

Zusammen mit AHV, IV und EO ergibt das bis zur Grenze 12,8 Prozent, darüber 10,6 Prozent. Die Quellen sind das AHV-Merkblatt 2.08 (Stand 1. Januar 2025) und der BSV-Ratgeber (Stand 1. Januar 2026). Beide nennen dieselben Werte. Der Höchstbetrag gilt für jedes Arbeitsverhältnis einzeln. Bei zwei Arbeitgebern gilt er also bei beiden.

So rechnet bexio

Laut bexio-Hilfe berechnet bexio die ALV laufend Monat für Monat unter Berücksichtigung der Vormonate. bexio prüft, was in den Monaten davor bereits an die ALV gerechnet wurde, und korrigiert zu hohe oder zu tiefe Beiträge in den Folgemonaten. Das ist gesetzlich vorgegeben und kann nicht verändert werden.

Drei Beispiele mit Musterzahlen (Muster Haustechnik AG, vereinfacht):

Fall Berechnung ALV total davon Arbeitnehmende
Monatslohn CHF 6'000.00 2,2 % von CHF 6'000.00 CHF 132.00 CHF 66.00
Monatslohn CHF 15'000.00 2,2 % von CHF 12'350.00, dem Monatshöchstbetrag CHF 271.70 CHF 135.85
Monatslohn CHF 10'000.00 plus Bonus CHF 60'000.00 im Dezember Jahreslohn CHF 180'000.00, ALV nur bis CHF 148'200.00 CHF 3'260.40 pro Jahr CHF 1'630.20

Beim dritten Fall fällt im Dezember nur noch ein Teil des Bonus unter die ALV. Bis November sind 11 Monate zu CHF 10'000.00 abgerechnet. Der Rest bis zur Grenze beträgt CHF 38'200.00. Auf dem Bonus darüber erhebt die ALV nichts. Zu hoch oder zu tief berechnete Beiträge gleicht bexio in den Folgemonaten aus. Über das Jahr gerechnet ergibt sich der Höchstbetrag.

Unterjährige Beschäftigung

War eine Person nicht das ganze Jahr angestellt, gilt der Höchstbetrag anteilig. Die Ausgleichskasse rechnet dazu CHF 148'200.00 durch 360 Tage und multipliziert mit den Beschäftigungstagen. Pro Monat zählen 30 Tage, einschliesslich Samstage und Sonntage. Wer am 1. Juli eintritt, hat 180 Tage und damit einen Höchstbetrag von CHF 74'100.00. Spätestens bei Jahresende oder Austritt ist eine endgültige Abrechnung nötig. Differenzen gleichen Sie monatlich aus, spätestens mit der Schlusszahlung an die Ausgleichskasse.

Einstellungen in bexio

  • Versicherung: Die Versicherungsdaten erfassen Sie unter «Unternehmen» → «Versicherungen». Beitragssätze, Alters- und Freigrenzen für AHV, IV, EO und ALV sind nationale Daten. bexio verwaltet sie zentral und passt sie bei einer Gesetzesänderung per Gültigkeitsdatum an. Pflegen müssen Sie die ALV-Sätze also nicht.
  • Lohnarten: Jede Lohnart hat eine Eigenschaft AHV/ALV. Sie bestimmt, ob sie in die Berechnung einfliesst. Bei bestehenden Lohnarten ist diese Eigenschaft nicht änderbar, siehe Lohnarten in bexio verwalten.
  • Mitarbeiterstamm: Beginn und Ende der Pflicht hängen an den Personaldaten. Prüfen Sie Eintritts-, Austritts- und Geburtsdatum.

Sonderfälle

Kurzarbeit: Auch bei Kurzarbeit oder wetterbedingtem Arbeitsausfall zahlen Sie laut Merkblatt 2.08 die vollen Beiträge sowie die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung auf Basis der normalen Arbeitszeit, also auf 100 Prozent des Lohns. Ihren Anteil während dieser Zeit erhalten Sie von der Arbeitslosenkasse vergütet. Wie Sie das abbilden, zeigt Kurzarbeit in bexio abrechnen.

Fehlerhafte Abzüge: Haben Sie ALV-Beiträge nicht abgezogen, müssen Sie laut Merkblatt mit der Zahlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil rechnen. Ausgleichskassen überwachen die korrekte Erhebung. Nachträgliche Anpassungen laufen über die Korrekturfunktion, siehe Korrekturen im Lohn und die Timeline.

Abrechnung: Sie führen die ALV zusammen mit AHV, IV und EO an die Ausgleichskasse ab. Dafür entstehen laut Merkblatt keine zusätzlichen Verwaltungskosten.

Häufige Fragen

Wird die ALV bei Rentnerinnen und Rentnern abgezogen?

Nein. Wer das Referenzalter erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt keine ALV-Beiträge, hat aber auch keinen Anspruch auf Leistungen der ALV.

Was gilt für Lohn über CHF 148'200.00?

Darauf werden seit dem 1. Januar 2023 keine ALV-Beiträge mehr erhoben. Für AHV, IV und EO gilt weiterhin der volle Lohn.

Kann ich den ALV-Satz in bexio selbst ändern?

Nein. Der Satz ist national einheitlich. bexio pflegt ihn und die Grenze zentral.

Fazit

Die ALV ist in bexio weitgehend automatisch. Wichtig sind richtige Personaldaten, passende Lohnarten und das Wissen, dass die Beiträge bei CHF 148'200.00 pro Arbeitsverhältnis enden. Zahlen können sich ändern, prüfen Sie deshalb jährlich das aktuelle Merkblatt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

  1. 2.08 d (PDF) ahv-iv.ch
  2. d kmu 2026 def (PDF) bsv.admin.ch
  3. 2.01 d (PDF) ahv-iv.ch
  4. Berechnung der ALV bexio Hilfe
  5. Versicherungen verwalten und hinterlegen bexio Hilfe
  6. AHV-Beiträge für Rentner: Befreiung vs. volle Beitragspflicht bexio Hilfe
  7. Lohnarten bearbeiten bexio Hilfe
  8. Kurzarbeit in bexio bexio Hilfe

Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.