In bexio entspricht das Geschäftsjahr standardmässig dem Kalenderjahr. Weicht Ihres ab, zum Beispiel vom 1. Juli bis 30. Juni, stellen Sie es unter «Einstellungen» → «Alle Einstellungen» → «Buchhaltung» → «Geschäftsjahr ändern» ein. Die Dauer eines Jahres kann zwischen 2 und 24 Monaten liegen. bexio empfiehlt, diese Einstellung gemeinsam mit dem Treuhänder vorzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Geschäftsjahre legen Sie unter «Geschäftsjahr ändern» fest. Sie definieren die zeitlichen Abrechnungsperioden der Finanzbuchhaltung.
- Möglich sind unterjährige Jahre sowie verkürzte und verlängerte Jahre mit 2 bis 24 Monaten Dauer.
- Ein Jahr beginnt am ersten Tag des Startmonats, endet am letzten Tag des Endmonats und schliesst lückenlos an das vorherige an.
- Die Mehrwertsteuer wird weiterhin quartals- oder semesterweise abgerechnet. Die Auftragsbearbeitung bleibt im Kalenderjahr.
- Steuerrecht und Gesellschaftsrecht setzen Grenzen. Klären Sie Länge und Zeitpunkt vorab mit Treuhänder und Steueramt.
Wann ein abweichendes Geschäftsjahr sinnvoll ist
Ein vom Kalenderjahr abweichendes Jahr kann sich je nach Branche lohnen. Die bexio-Hilfe nennt als Grund, dass sich saisontypische Entwicklungen bilanziell besser erfassen und vergleichen lassen. Ein Betrieb mit starker Saison im Winter legt den Abschluss zum Beispiel nicht mitten in die Hochsaison, sondern auf einen ruhigeren Monat.
Zu den drei Varianten gehören:
- Unterjährig abweichend: zum Beispiel Juli 2026 bis Juni 2027.
- Verkürzt: ein Jahr mit weniger als zwölf Monaten, etwa nach einem Wechsel des Abschlussdatums.
- Verlängert: ein Jahr mit mehr als zwölf Monaten, in bexio bis höchstens 24 Monate.
Was das Gesetz dazu sagt
Das OR knüpft seine Fristen an das Ende des Geschäftsjahres, nicht an das Kalenderjahr: Der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden (Art. 958 Abs. 3 OR). Bei einem Abschluss per 30. Juni liegt die Frist also im Dezember.
Steuerlich gilt für die direkte Bundessteuer juristischer Personen: Steuerperiode ist das Geschäftsjahr, und in jedem Kalenderjahr, ausgenommen im Gründungsjahr, muss ein Geschäftsabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung erstellt werden (Art. 79 Abs. 2 und 3 DBG). Ein Juli-bis-Juni-Jahr erfüllt das, weil in jedem Kalenderjahr ein Abschluss entsteht. Ein verlängertes Jahr über zwölf Monate lässt sich damit nicht beliebig begründen. Sprechen Sie das vorab mit Ihrem Treuhänder und dem Steueramt ab.
Die Mehrwertsteuer ist vom Geschäftsjahr unabhängig. Als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr (Art. 34 Abs. 2 MWSTG). Abgerechnet wird vierteljährlich, bei Saldosteuersätzen halbjährlich (Art. 35 Abs. 1 MWSTG).
So richten Sie ein abweichendes Geschäftsjahr ein
- Mit dem Treuhänder klären: Start- und Endmonat, Dauer, und wie der Übergang vom bisherigen Jahr aussieht.
- Einstellung öffnen: Gehen Sie zu «Einstellungen» → «Alle Einstellungen» → «Buchhaltung» → «Geschäftsjahr ändern». Dort sehen Sie die Übersicht über alle Jahre mit Status und Historie.
- Jahre festlegen: Definieren Sie Start- und Endmonat des Jahres. Die Dauer liegt zwischen 2 und 24 Monaten.
- Lücken ausschliessen: Das neue Jahr muss direkt an das vorherige anschliessen. Ein Unterbruch zwischen zwei Abrechnungsperioden ist nicht zulässig.
- Status prüfen: Kontrollieren Sie, ob frühere Jahre offen, gesperrt oder geschlossen sind. Wie Sie Jahre sperren und öffnen, steht in Neues Geschäftsjahr in bexio eröffnen.
- Berichte prüfen: Rufen Sie Journal, Kontenblatt und Bilanz für das neue Jahr auf und prüfen Sie die Zeiträume.
Ändern Sie die Geschäftsjahre nicht auf Verdacht in laufenden Büchern. Die bexio-Hilfe beschreibt nicht, wie sich eine Umstellung bei bereits vorhandenen Buchungen auswirkt. Sichern Sie deshalb vorher Journal und Kontenblätter als Excel und besprechen Sie den Schritt mit dem Treuhänder.
Die wichtigsten Regeln
| Regel | Bedeutung |
|---|---|
| Dauer | 2 bis 24 Monate |
| Beginn und Ende | erster Tag des Startmonats, letzter Tag des Endmonats |
| Anschluss | lückenlos, kein Unterbruch zwischen den Perioden |
| Neue Jahre | bexio erstellt sie automatisch, sobald eine Buchung in einer noch nicht vorhandenen Periode entsteht |
| Mehrwertsteuer | unverändert quartals- beziehungsweise semesterweise |
| Auftragsbearbeitung | Angebote, Aufträge und Rechnungen laufen weiter nach Kalenderjahr |
Für Auswertungen nach Ihrem eigenen Zeitraum nutzen Sie in der Auftragsbearbeitung die detaillierten Filter. Den gewählten Zeitraum können Sie dort als Filter speichern.
Was sich im Alltag ändert
- Berichte: In der Erfolgsrechnung wählen Sie die Periode, standardmässig ein Geschäftsjahr, YTD oder einen eigenen Zeitraum. Die Bilanz zeigt die Daten per Stichtag. Das Kontenblatt schlägt als Datumsbereich Ihr aktuelles Geschäftsjahr vor.
- Vorjahresvergleich: Die Jahresrechnung zeigt neben den Zahlen des Berichtsjahres die Werte des Vorjahres (Art. 958d Abs. 2 OR). War das Vorjahr kürzer oder länger als zwölf Monate, sind die Zahlen nicht direkt vergleichbar. Besprechen Sie mit dem Treuhänder, wie Sie das im Abschluss erläutern.
- Abschluss: Den technischen Abschluss führen Sie wie sonst durch. Die Schritte zeigt Jahresabschluss in bexio durchführen.
- MWST-Abrechnung: Sie bleibt an den Quartalen oder Semestern ausgerichtet. Wie Sie sie vorbereiten, beschreibt MWST-Abrechnung mit bexio vorbereiten.
Typische Stolpersteine
- Lücke zwischen zwei Jahren: Die Hilfe lässt keinen Unterbruch zwischen den Abrechnungsperioden zu. Prüfen Sie Enddatum und Folgebeginn.
- Start nicht am Monatsersten: bexio kennt nur ganze Monate. Ein Jahr beginnt immer am ersten Tag eines Monats.
- MWST und Geschäftsjahr vermischt: Auch bei einem Jahr von Juli bis Juni bleibt die Abrechnung nach Quartalen. Planen Sie die Fristen getrennt.
- Start mit dem Assistenten: Die Hilfe zum Buchhaltungsassistenten nennt als Startdatum den 1. Januar, die Hilfe zu abweichenden Jahren dagegen die Einstellung unter «Geschäftsjahr ändern». Klären Sie vor dem Start mit Treuhänder oder Support, wie Ihr Jahr eingerichtet wird. Wie Sie die Buchhaltung eröffnen, steht in Buchhaltung in bexio eröffnen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Geschäftsjahr mit 24 Monaten einstellen?
bexio erlaubt Jahre von 2 bis 24 Monaten. Ob ein solches Jahr für Ihre Gesellschaft zulässig ist, hängt von Gesetz und Steuerrecht ab. Für juristische Personen verlangt Art. 79 Abs. 3 DBG in jedem Kalenderjahr einen Abschluss, ausgenommen im Gründungsjahr. Klären Sie das vorher mit Treuhänder und Steueramt.
Ändert sich die Mehrwertsteuerabrechnung?
Nein. Die Abrechnung läuft nach der Hilfe weiterhin quartals- beziehungsweise semesterweise, unabhängig von Ihrem Geschäftsjahr.
Wer sollte die Einstellung vornehmen?
Die Hilfe von bexio empfiehlt, diese Einstellungen und Anpassungen gemeinsam mit dem Treuhänder zu machen, damit die Buchhaltung vollständig und korrekt ist.
Fazit
Ein abweichendes Geschäftsjahr stellen Sie in bexio unter «Geschäftsjahr ändern» ein. Start am Monatsersten, Ende am Monatsletzten, lückenlose Anschlüsse und eine Dauer von 2 bis 24 Monaten sind die technischen Leitplanken. Die Mehrwertsteuer bleibt davon unberührt. Klären Sie Länge und Zeitpunkt des Jahres vorab mit dem Treuhänder, weil Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Vorgaben machen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Wie kann ich vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre definieren? bexio Hilfe
- Wie kann ich Geschäftsjahre bearbeiten? bexio Hilfe
- Berichte der Bilanz und Erfolgsrechnung (Neue Version «Plus») bexio Hilfe
- Funktionen der Kontenblätter bexio Hilfe
- Buchhaltungsassistent (Einrichtung Buchhaltung) bexio Hilfe
- SR 220, Fünfter Teil: Obligationenrecht Fedlex
- SR 642.11, DBG Fedlex
- SR 641.20, Mehrwertsteuergesetz, MWSTG Fedlex
Stand: Oktober 2026. bexio ist eine Marke der bexio AG, efatto ist unabhängig.